Kinder- und Jugendlichenbehandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel kostenlos, d.h. sie wird von den Krankenkassen vollständig übernommen*.
Gern beraten wir Sie hierzu umfassend in unserer Praxis.
- Wann ist der richtige Zeitpunkt?
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Eine erste Untersuchung sollte im Alter von 6-7 Jahren erfolgen. Bei Sprach- oder Funktionsstörungen können auch frühere Untersuchungen notwendig sein. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung können besonders gut die Weichen für eine spätere extraktionsfreie und schonende Therapie gestellt werden. Im Gegensatz zu früheren Behandlungsmethoden ist es heute nicht mehr empfehlenswert, auf die bleibenden Zähne zu warten, bevor der Kieferorthopäde aufgesucht werden sollte.
Übrigens: Eine Beratung wird in der Regel von jeder Krankenkasse und Versicherung übernommen, auch im Erwachsenenalter. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
- Frühbehandlung
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Schon ab dem vierten Lebensjahr kann eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein. Bestimmte Fehlstellungen wie offener Biss, Kreuzbiss, progene Verzahnung, ausgeprägter Distalbiss sind einige hiervon, welche frühzeitiges Eingreifen bedingen.
Abhängig vom Alter des Kindes und Art der Zahn- und Kieferfehlstellung sind unterschiedliche Zahnspangen notwendig. Die Behandlung dauert in der Regel 18 Monate und wird meistens mit herausnehmbaren Spangen durchgeführt. Eine spätere Behandlung kann so oft vermieden werden.
- Zahnspangenarten
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Es gibt herausnehmbare Zahnspangen, die nur zeitweise getragen werden müssen und festsitzende Zahnspangen, die an den Zähnen befestigt werden. Welche Zahnspange die richtige ist, hängt vom Alter des Patienten und von der Zahn- und Kieferfehlstellung ab.
- Behandlung mit herausnehmbaren Spangen
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Herausnehmbare Spangen kommen vor allem bei jüngeren Kindern im Milchgebiss zum Einsatz. Sie werden zur Kieferregulierung eingesetzt, solange der Kiefer sich im Wachstum befindet. Herausnehmbare Klammern sind aus Kunststoff und werden individuell dem Ober- und Unterkiefer angepasst und durch Drahtklammern gehalten. Durch Federn und Schrauben wird die gewünschte Korrektur erzielt. Die Zahnspangen werden in verschiedenen Farben individuell im Labor angefertigt.
- Festsitzende Zahnspangen (Brackets)
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Die festsitzende Spange ist die häufigste Form der Behandlung bei Jugendlichen, bei denen schon alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Apparaturen kann man mit festsitzenden Zahnspangen auch komplizierte Zahnfehlstellungen korrigieren.
Die Zähne können medizinisch und ästhetisch exakt eingestellt werden. Bei den festsitzenden Spangen können viel umfangreichere Bewegungen der Zähne erzielt werden und die Korrektur der Zähne funktioniert schneller, da die Spange 24 Stunden auf die Zähne einwirkt. Brackets gibt es heute in vielen verschiedenen Arten, Formen und Farben. Sie sind aus Metall oder durchsichtigem Keramikmaterial und werden direkt an den Zähnen befestigt sowie mit Drahtbögen verbunden. Diese Drahtbögen bewegen die Zähne und bringen sie behutsam an den richtigen Platz im Kiefer. Allerdings erfordern diese eine äußerst gründliche und regelmäßige Zahnpflege.
- Unsichtbare feste Zahnspange
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Obwohl unsichtbare Zahnspangen aus ästhetischen Gründen hauptsächlich für erwachsene Patienten interessant sind, können diese Geräte aber auch aus medizinischen Gründen notwendig werden. Da auf der Innenseite der Zähne befestigte Zahnspangen ein nachweislich deutlich niedrigeres Karies und -Entkalkungsrisiko als außen auf den Zahn geklebte Brackets haben, sind diese Geräte besonders für Patienten mit hohem Kariesrisiko empfehlenswert.
- Funktionskieferorthopädie
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Hierbei wird mit speziellen herausnehmbaren Spangen das Wachstum der Kiefer beeinflusst. Diese Spangen heißen z. B. Aktivatoren, Bionatoren oder Funktionsregler. Damit sie wirken, müssen sie viel tagsüber getragen werden, denn sie stellen eine Art Trainingsgerät für die Kiefermuskeln dar.
- Prävention
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Das Daumenlutschen oder Benutzen eines Schnullers sollte bis zum 3. Lebensjahr abgewöhnt sein. Wenn diese Angewohnheit weiterhin bestehen bleibt, kann sie zu ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen führen. Eine Mundvorhofplatte, konfektioniert oder individuell angefertigt, hilft den Kindern, sich das Lutschen abzugewöhnen. Auch wenn frühzeitig Milchzähne verloren gegangen sind, ist es oft sinnvoll, eine kleine herausnehmbare Spange, einen sogenannten Lückenhalter, einzusetzen. Es wird so einem evtl. Platzmangel für die später durchbrechenden, bleibenden Zähne vorgebeugt. Kinder und Jugendliche ab dem 8./9. Lebensjahr können mit herausnehmbaren Geräten (bei Kieferfehlstellungen) oder festsitzenden Klammern (bei Zahnfehlstellungen) behandelt werden. Welches Klammersystem zum Einsatz kommt, ist von Fall zu Fall verschieden. Herausnehmbare Klammern sind aus Kunststoff und werden individuell dem Ober- und Unterkiefer angepasst und durch Drahtklammern gehalten. Durch Federn und Schrauben wird die gewünschte Korrektur erzielt. Festsitzende Klammern sind aus Metall oder durchsichtiger Keramik. Sie werden direkt an den Zähnen befestigt und mit Drahtbögen verbunden. Diese Drahtbögen bewegen die Zähne und bringen sie behutsam an den richtigen Platz im Kiefer.
Bei der Gestaltung dieser Klammern können die jungen Patienten bei uns aktiv mitwirken. Sie können aus einer Vielzahl von farbigen Möglichkeiten wählen oder eigene Vorschläge machen.
(*) Hierbei ist ausschlaggebend, dass lediglich der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag stattfinden muss. Die Therapie wird dann selbstverständlich bis zu ihrem Abschluss von den Kassen finanziert. Lediglich zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Keramikbrackets oder lingual verankerte Geräte sind keine Kassenleistungen und können auf Wunsch zusätzlich selbst finanziert werden. Desweiteren muss für die gesetzliche Krankenkasse der Bedarfsgrad einer kieferorthopädischen Behandlung festgelegt werden (Grad 1-5). Sollte der Grad kleiner 3 sein, ist die gesetzliche Krankenkasse nicht verpflichtet die Behandlung zu übernehmen.
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